www.austriabau.at
© Lorem ipsum dolor sit Nulla in mollit pariatur in, est ut dolor eu eiusmod lorem

Bauratgeber

Baubiologie!

Gasförmige Belastungen Formaldehyd: Grundsätzlich müsste Formaldehyd verboten werden. Allein der begründete Verdacht einer Krebserzeugung ist Grund genug. Da Formaldehyd nach wie vor verwendet wird, müssen sich die Verbraucher selber schützen. Spanplatten in Wandaufbauten oder Möbeln absolut vermeiden. Vollholzplatten oder Wandaufbauten mit Rauschalungen stehen als Alternative. Die Formaldehydkonzentration wird zu einem großen Teil auch durch die relative Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Luftaustausch beeinflusst. Radon: Nach Rauchen ist Radon das größte Risiko für Lungenkrebs und Ursache für jährlich zehntausende Todesfälle. Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das seit jeher in allen Böden und Gesteinen, in Gewässern und in der Luft vorhanden ist. Über Undichtigkeiten im Boden und den erdberührten Wänden kann Radon ins Haus eindringen und sich dort anreichern. Radon ist eine ebenso unterschätzte wie weit verbreitete Gesundheitsgefahr. Dieser Effekt kann durch bautechnische Maßnahmen zur Energieeinsparung noch verstärkt werden. Die dauerhaft luftundurchlässige Abdichtung der oberirdischen Gebäudehülle wäre hier ein Beispiel. Schützen kann man sich vor Radon durch eine Abdichten der erdberührten Bauteile. Bitumenbahnen geben hierfür schon einen sehr guten Schutz. Zum anderen ist durch gutes Lüften eine Radonkonzentrierung zu vermeiden. Andere Gase: Ich erwähne hier noch, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, keine Kleber und Anstriche usw.. zu verwenden, die giftige Dämpfe und Gase abgeben. . Feinstfaser: Glas, Steinwolle, Asbest 1992 wies man zum ersten Mal die krebserzeugende Wirkung dieser Wollen in Tierversuchen nach. 1993 wurde Stein- und Glaswolle unter der Rubrik krebserzeugende Stoffe aufgenommen. Trotz des jahrelangen Drucks von Wissenschaftlern wurden Glas- und Steinwolle nicht definitiv unter krebserregende Stoffe eingeordnet und somit verboten. Stattdessen führte man die neue Gefahrenkategorie III A2 ein. Sie wird folgendermaßen definiert: Eindeutig positive Befunde (signifikant erhöhte Tumorrate) aus Versuchen mit intraperitonealer, intrapleuraler oder intrachealer Verabreichung – um den Millionen Anwendern von Stein- und Mineralwolledämmungen die Angst vor Krebserkrankungen zu nehmen. In den USA müssen sämtliche Mineralfaserprodukte seit 1991 mit dem Hinweis „Krebsgefahr“ bezeichnet werden. Mineralfasern enthalten lungengängige Kleinstfasern, die zwar eingeatmet werden können, jedoch durch feine mikroskopische Widerhaken in der Lunge bleiben. Sie lösen sich zwar in 2 – 8 Jahren wieder auf, Asbestfasern hingegen, lösen sich gar nicht mehr auf und sind obendrein sowieso verboten. Durch diese hohe Biobeständigkeit können diese Kleinstfasern krebsauslösende Wirkung haben. WEITER
Plansee, Tirol

Kapitel I